Mietkauf von gewerblichen Fahrzeugen.
Kein Leasing mit Rückgabepflicht. Kein Kredit mit gebundenem Kapital. Beim Mietkauf zahlen Sie monatliche Raten und übernehmen das Fahrzeug am Laufzeitende zu einem Preis, der bereits im Vertrag steht.
- Hochwertige Fahrzeuge sofort verfügbar
- Finanzierung Ihres Wunschfahrzeugs
- Flexible Vertragslaufzeiten, abgestimmt auf Ihren Cashflow
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MIETKAUF
Was ist der Mietkauf eines Fahrzeugs?
Mietkauf ist im Kern eine Kombination aus Leasing und Kreditfinanzierung. KR Leasing erwirbt das Fahrzeug und überlässt es Ihnen zur gewerblichen Nutzung ab dem ersten Tag. Sie zahlen monatliche Raten und werden mit der letzten Ratenzahlung juristischer Eigentümer. Keine Rückgabe, kein offenes Ende.
Anders als beim Leasing aktivieren Sie das Fahrzeug sofort in Ihrer Bilanz. Wirtschaftlich gilt das Fahrzeug ab Vertragsbeginn als Ihres, juristisch geht das Eigentum mit der Schlussrate über. Sie wissen von Tag 1, was das Fahrzeug kostet, wem es gehört und wie es steuerlich behandelt wird.
Wirtschaftliches Eigentum ab Tag 1
Das Fahrzeug steht sofort in Ihrer Bilanz. Buchhalterisch wie ein Ratenkauf, klar und planbar.
Mehrwertsteuerabzug sofort
Die volle Umsatzsteuer machen Sie einmalig bei Fahrzeugübergabe als Vorsteuer geltend, nicht anteilig je Rate.
Steuerlich durchdacht
Für E-Autos, angeschafft 01.07.2025 bis 31.12.2027, ermöglicht § 7 Abs. 2a EStG eine degressive Abschreibung: 75 % im ersten Jahr, danach 10/5/5/3/2 %. Nach sechs Jahren voll abgeschrieben.
Verhandlungsspielraum wie beim Barkauf
KR Leasing tritt als Käufer gegenüber dem Händler auf. Nachlässe, die Sie sich verhandeln, fließen direkt in Ihre Kalkulation.
Fester Übernahmepreis
Der Übernahmepreis steht bereits im Vertrag. Am Laufzeitende übernehmen Sie das Fahrzeug zu den vereinbarten Konditionen.
Flexible Laufzeiten
Von 24 bis 84 Monaten, frei verhandelbar bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Abgestimmt auf Ihren Cashflow, nicht auf Standardkonditionen.
SOFORT VERFÜGBAR
Premium-Fahrzeuge für den Mietkauf.
VORAUSSETZUNGEN
Für wen eignet sich der Mietkauf?
Mietkauf ist gewerblich. Er richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die ein Fahrzeug langfristig nutzen und am Ende behalten wollen.
Einzelunternehmen & Gewerbetreibende
Handwerker, Händler, Dienstleister. Wer eine aktive Gewerbeanmeldung hat, kann den Mietkauf nutzen.
Personengesellschaften
GbR, OHG, KG und ähnliche Strukturen. Der Vertrag läuft auf die Gesellschaft, nicht auf Einzelpersonen.
Kapitalgesellschaften
GmbH, AG, UG. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen ist der Mietkauf buchhalterisch besonders klar.
Freiberufler
Ärzte, Anwälte, Berater, Architekten. Voraussetzung ist eine Steuernummer und eine aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Typisch benötigte Unterlagen:
- Aktive Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Status
- Bonitätsprüfung (SCHUFA / Creditreform)
- Letzte BWA oder Jahresabschluss
- Ausweis des Unternehmers oder Geschäftsführers
VERGLEICH
Mietkauf, Leasing oder Kredit: Was passt zu Ihnen?
Mietkauf, Leasing und Kredit unterscheiden sich vor allem bei Bilanzierung, Eigentum und Steuerwirkung. Neben diesen drei Wegen gibt es natürlich auch den Barkauf. Der bindet aber sofort Liquidität, deshalb steht er für die meisten Gewerbekunden nicht im Vordergrund. Hier sehen Sie, wo Mietkauf, Leasing und Kredit sich tatsächlich unterscheiden.
| Merkmal | Mietkauf | Leasing | Kredit |
|---|---|---|---|
| Fahrzeug in Ihrer Bilanz | Ja, sofort | Nein — bleibt beim Leasinggeber | Ja, sofort |
| Fahrzeug gehört Ihnen | Ja, am Laufzeitende | Nein — Rückgabe | Ja, sofort |
| Restwert | Fest vereinbart | Fest vereinbart | Kein Restwert (Eigentum) |
| Steuerlich absetzbar | Zinsen + Abschreibung | Die monatliche Rate | Zinsen + Abschreibung |
| Kilometergrenze | Keine | Keine (Restwertleasing) | Keine |
| Liquiditätsschonend | Ja | Ja | Kapital bleibt gebunden |
ABLAUF
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Wir kalkulieren individuell: Laufzeit, monatliche Rate und Übernahmepreis. Abgestimmt auf Ihre Situation, nicht auf einen Standard.
Fahrzeug übernehmen
Nach Vertragsunterzeichnung übernehmen Sie das Fahrzeug und zahlen monatlich. Am Laufzeitende geht es vollständig in Ihr Eigentum über.
BILANZ & STEUERN
Bilanz- und Steueraspekte des Mietkaufs.
Mietkauf-Fahrzeuge werden sofort als Wirtschaftsgut aktiviert und tauchen in Ihrer Bilanz auf. Die monatlichen Raten bestehen aus Zins und Tilgung: Die Tilgung reduziert die Verbindlichkeit, die Zinsen setzen Sie als Betriebsausgabe ab.
Die volle Umsatzsteuer auf den Kaufpreis machen Sie einmalig bei Fahrzeugübergabe als Vorsteuer geltend, nicht anteilig je Rate. Gleichzeitig schreiben Sie das Fahrzeug nach den AfA-Tabellen ab, was die Steuerlast in den ersten Jahren merklich senkt. Bei reinen Elektrofahrzeugen ermöglicht die seit 2026 geltende Sonderabschreibung 75% im Anschaffungsjahr, was den Effekt zusätzlich verstärkt.
RECHTLICHES
Steuerliche Einordnung & Hinweise.
Auto-Mietkauf wird im deutschen Steuerrecht nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise behandelt. In der Praxis spricht man von einem unechten Mietkauf oder verdeckten Ratenkauf: Wirtschaftliches Eigentum geht ab Vertragsbeginn auf den Käufer über. In der Bilanz behandeln Sie ihn wie einen Kauf auf Raten: Fahrzeug auf der Aktivseite, Verbindlichkeit auf der Passivseite.
Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage; die Bewertung im Einzelfall obliegt Ihrem Steuerberater. KR Leasing übernimmt keine Gewähr für die steuerlichen und bilanziellen Angaben.
FAQ
Fragen & Antworten zum Fahrzeug-Mietkauf.
Mietkauf unterscheidet sich von Leasing dadurch, dass das Fahrzeug am Laufzeitende automatisch in Ihr Eigentum übergeht und der Übernahmepreis bereits im Vertrag steht. Beim Leasing bleibt das Fahrzeug Eigentum von KR Leasing, am Vertragsende können Sie es zum vereinbarten Restwert kaufen oder zurückgeben. Beim Mietkauf ist die Übernahme von Beginn an vertraglich vorgesehen, bevor Sie die erste Rate zahlen.
Mietkauf wird bilanziell wie ein Ratenkauf behandelt: Das Fahrzeug wird als Wirtschaftsgut in Ihrer Bilanz aktiviert und nach den geltenden AfA-Tabellen abgeschrieben. Die monatlichen Raten buchen Sie als Tilgung gegen die Verbindlichkeit. Beim Leasing taucht das Fahrzeug gar nicht in der Bilanz auf.
Mietkauf eignet sich für nahezu jedes gewerblich genutzte Fahrzeug: Pkw, SUVs, Transporter, Nutzfahrzeuge, auch Premiummodelle. Neu- und Gebrauchtwagen sind möglich. Gerade hochwertige Fahrzeuge, bei denen Banken mit der Kreditfinanzierung zögern, sind oft gut mietkaufbar.
Mietkauf bietet Unternehmen und Selbstständigen drei zentrale Vorteile: sofortige Bilanzaktivierung mit Abschreibung nach AfA, einmaligen Vorsteuerabzug bei Übergabe und vollständigen Eigentumsübergang am Laufzeitende ohne Restwertdiskussion. Bei reinen E-Autos sind seit 2026 sogar 75% Sonderabschreibung im ersten Jahr möglich. Die volle Vorsteuer ziehen Sie einmalig bei Übergabe, nicht anteilig je Rate. Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung.
Mietkauf-Verträge laufen üblicherweise zwischen 24 und 84 Monaten und können bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs umfassen. Bei Pkw bewegen wir uns meist zwischen 24 und 60 Monaten, bei Nutzfahrzeugen auch länger. Anders als beim Leasing ist die Laufzeit nicht durch den Leasingerlass auf 40 bis 90% begrenzt, sondern frei zwischen Ihnen und KR Leasing verhandelbar.
Mietkauf-Raten hängen vom Fahrzeugwert, der Laufzeit (24 bis 84 Monate) und einer optionalen Anzahlung ab. KR Leasing kalkuliert auf Anfrage ein konkretes, individuelles Angebot, unverbindlich und ohne Vorleistung. Indikative Werte, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ja, Mietkauf lohnt sich für E-Autos besonders, weil die seit 2026 geltende Sonderabschreibung von 75% der Anschaffungskosten im ersten Jahr eine Bilanzaktivierung voraussetzt. Beim Leasing geht das nicht, weil das Fahrzeug nicht in Ihrer Bilanz steht. Beim Mietkauf schon, der Steuereffekt im Anschaffungsjahr ist entsprechend deutlich. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage, die Bewertung im Einzelfall sollte mit Ihrem Steuerberater erfolgen.
Ja, beim Mietkauf ist die Fahrzeugübernahme am Vertragsende verpflichtend und von vornherein vertraglich festgelegt. Der Übernahmepreis steht bereits im Vertrag. Wer das Fahrzeug am Ende zurückgeben will, ist mit Leasing besser dran. KR Leasing hilft Ihnen bei der Abwägung.
Mietkauf setzt ein aktives Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit voraus. KR Leasing prüft Ihre Bonität und benötigt dafür die aktuelle BWA oder den letzten Jahresabschluss sowie den Ausweis des Unternehmers oder Geschäftsführers. Was genau benötigt wird, hängt vom Fahrzeugwert und der gewünschten Laufzeit ab.
Ja, Mietkauf ist auch ohne Anzahlung möglich. Eine Anzahlung kann jedoch die monatliche Rate senken oder die Genehmigungschancen bei höheren Fahrzeugwerten verbessern. KR Leasing kalkuliert gerne beide Varianten für Sie.
Mietkauf-Anträge prüft KR Leasing in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, läuft die Abwicklung schnell. Bei Standardfahrzeugen aus unserem Bestand ist die Bearbeitungszeit oft noch kürzer.
Mietkaufverträge lassen sich vorzeitig ablösen. Der Ablösebetrag setzt sich aus der Restschuld und einer vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung zusammen. KR Leasing klärt die genauen Konditionen gerne im Vorfeld mit Ihnen.
ÜBER UNS
KR Leasing GmbH — Ihr Leasingpartner.
Die KR Leasing GmbH ist spezialisiert auf Leasing und Mietkauf von Fahrzeugen für Unternehmen und Selbstständige. Über 1.000 Kunden haben wir bisher finanziert. Pkw, Transporter, Nutzfahrzeuge, Sportwagen und Luxuslimousinen. Neu- und Gebrauchtwagen, auch Exoten.










