Medizintechnik-Leasing für Praxen
Warum Ärzte und Therapeuten Praxisausstattung leasen.
Eine komplette Praxis-Erstausstattung kostet je nach Fachrichtung zwischen 80.000 und 250.000 Euro. Eine Dental-Behandlungseinheit allein liegt bei 25.000 bis 80.000 Euro, ein DVT-Gerät schnell bei 90.000 Euro und mehr. Wer das auf einen Schlag finanziert, blockiert den Kreditrahmen, der eigentlich für Betriebsmittel, Personal und Quartalslücken gebraucht wird. Leasing bricht die Investition in eine planbare Monatsrate, die sich aus den laufenden Honoraren begleichen lässt.
KR Leasing finanziert Praxisausstattung gewerblich. Sie wählen das Gerät beim Hersteller oder Depot Ihrer Wahl, wir prüfen die Anfrage und stellen ein Leasing- oder Mietkaufangebot. Die Auswahl ist herstellerneutral. KaVo, Sirona, Planmeca, GE, Philips, Mindray, Schiller, Melag, Lojer, Stiegelmeyer: was MDR-konform und CE-gekennzeichnet ist, lässt sich in der Regel finanzieren.
Quartalsabrechnung im Blick
Feste Monatsrate statt Einmalinvestition. Auch wenn die KV-Auszahlung schwankt.
Kreditrahmen bleibt frei
Eigenkapital und Hausbank-Linie für Personal, Miete und Praxis-Übernahme reserviert.
Laufzeiten 36 bis 72 Monate
Auf Geräteklasse abgestimmt: kürzer für Praxis-IT, länger für Behandlungseinheiten und DVT.
Existenzgründer-tauglich
Praxisgründung mit positiver Investitions- und Wirtschaftlichkeitsplanung statt KfW-Kredit-Vollausschöpfung.
Herstellerneutral
KaVo, Sirona, Planmeca, GE, Philips, Schiller, Melag, Lojer. Sie wählen, wir finanzieren.
Steuerlich absetzbar
Leasingrate mindert in der Regel als Betriebsausgabe den Gewinn. Bewertung im Einzelfall mit Steuerberater.
Geräteklassen
Was Sie über KR Leasing finanzieren können.
Leasingfähig ist alles, was MDR-konform ist, eine CE-Kennzeichnung trägt und sich gewerblich nutzen lässt. Hier die typischen Geräteklassen aus dem Praxisalltag.
Dental-Behandlungseinheiten
KaVo, Sirona/Dentsply, Planmeca, Ritter, Anthos, Castellini, Heka. Investvolumen 25.000 bis 80.000 Euro pro Einheit.
Allgemeinmedizin & Untersuchung
Untersuchungsliegen von Lojer und Stiegelmeyer, EKG-Geräte von Schiller und GE, Defibrillator, Otoskope von Riester.
Diagnostik & Bildgebung
Ultraschall (GE Vivid, Philips, Mindray), Röntgen intraoral (Sirona, Carestream, Vatech), DVT/3D-Röntgen, Spirometer.
Praxis-IT & Software-Hardware
Server, Workstations, medizinisch zertifizierte Befundungs-Monitore. Hardware-Anteil für tomedo, x.concept, ALBIS, Medistar, evident.
Sterilisation & Hygiene
Autoklaven (Melag, Euronda), Reinigungs- und Desinfektionsgeräte, Siegelgeräte. Pflicht in jeder Praxis mit invasiven Eingriffen.
Empfang & Wartebereich
Wartebänke, Empfangstresen, Beleuchtungskonzepte, Bürotechnik. Komplett-Setup für die ersten Quadratmeter Patientenkontakt.
Physiotherapie & Reha
Geräte-Trainer, Rotlicht, Therapie-Ultraschall, Behandlungsliegen. Praxis-Erstausstattung für Physiotherapeuten und Osteopathen.
Tiermedizin
OP-Tische, Inhalationsnarkose, Käfig- und Boxensysteme, tiermedizinische Diagnostik. Klein- und Großtierpraxen.
Für wen wir finanzieren
Praxis-Leasing nach Fachrichtung.
Die Investitionsschwerpunkte unterscheiden sich stark. Hier die typischen Anfragen aus der Praxis.
Zahnärzte
Behandlungseinheiten, DVT/3D-Röntgen, intraorale Scanner, CEREC-Systeme, Autoklav. Schwerpunkt Dental-Großgeräte.
Allgemeinmediziner & Hausärzte
EKG, Spirometer, Sonografie, Labor-Kleingeräte, Untersuchungsliegen, Praxissoftware-Hardware.
Fachärzte
Spezialdiagnostik je Fachrichtung: Ophthalmologie (OCT, Spaltlampe), Dermatologie (Lasersysteme), Gynäkologie (Ultraschall, Mammografie-Vorbereitung).
Tierärzte
OP-Tische, Inhalationsnarkose, Klein- und Großtier-Ultraschall, Käfig- und Boxensysteme, Röntgen.
Physiotherapeuten
Therapieliegen, Geräte-Trainer, Rotlicht, Therapie-Ultraschall, Wärme- und Kältesysteme. Häufig Erstausstattung bei Praxisgründung.
Heilpraktiker & Osteopathen
Behandlungsliegen, Kleingeräte, Praxis-IT, Empfang und Wartebereich. Kompakte Erstausstattung mit klarem Investitionsrahmen.
Indikative Raten
Was Praxis-Leasing typischerweise kostet.
Indikative Restwertleasing-Raten netto pro Monat. Endgültige Konditionen abhängig von Bonität, Restwert, Hersteller und Vertragslaufzeit.
| Objekt | Anschaffungswert | Laufzeit | Rate netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Untersuchungs-Set Allgemeinmedizin (Liege, EKG, Otoskop) | 8.000 € | 60 Monate | ab ca. 159 € |
| Praxis-IT-Komplettpaket (Server, Workstations, Monitore) | 15.000 € | 48 Monate | ab ca. 359 € |
| Ultraschallgerät Allgemeinmedizin | 25.000 € | 60 Monate | ab ca. 489 € |
| Behandlungseinheit Dental Mittelklasse | 45.000 € | 60 Monate | ab ca. 869 € |
| Autoklav & Hygiene-Setup Zahnarztpraxis | 18.000 € | 60 Monate | ab ca. 359 € |
| DVT/3D-Röntgen Zahnarztpraxis | 90.000 € | 72 Monate | ab ca. 1.479 € |
| Komplette Praxis-Erstausstattung Allgemeinmedizin | 150.000 € | 72 Monate | ab ca. 2.459 € |
Unverbindliche, indikative Werte. Es handelt sich um kein verbindliches Angebot. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Endgültige Konditionen abhängig von Bonität, Restwert und Hersteller.
Vergleich
Leasing oder Kauf bei Medizintechnik?
Praxisgeräte sind langlebiger als IT, aber technologisch nicht stillstehend. Eine Behandlungseinheit hält 12 bis 15 Jahre, ein DVT-Gerät verliert mit jedem Software-Update an Spitzenwert. Die Liquiditätslage einer Praxis macht Leasing oft attraktiver als den Direktkauf.
Kauf
- Hohe Einmalinvestition, sofortiger Liquiditätsabfluss
- Hausbank-Kreditrahmen für Behandlungseinheit oder DVT blockiert
- AfA über 8 bis 14 Jahre je nach Gerät
- Wertverlust bei Modellwechsel oder Software-Generation komplett bei der Praxis
- Quartalsausfälle der KV schwerer abzufedern
Leasing
- Feste Monatsrate, planbar gegen Quartalsabrechnung
- Hausbank-Linie bleibt frei für Personal, Miete und Notreserve
- Rate ist in der Regel als Betriebsausgabe abziehbar
- Restwert reduziert die Belastung über die Nutzungsdauer
- Geräteaustausch über Folge-Leasing planbar
Bei Praxis-Erstausstattung und größeren Einzelinvestitionen wie DVT oder Behandlungseinheit ist Leasing die häufiger gewählte Variante. Den Leasingnehmer trifft beim Restwertleasing das Restwertrisiko: am Vertragsende übernehmen Sie zum vereinbarten Restwert oder geben das Gerät zurück.
Indikative Angaben. Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage; die Bewertung im Einzelfall sollte mit dem Steuerberater erfolgen.
Auch interessant: IT- und Büroausstattung, Leasing für Freiberufler oder Praxis-Fahrzeug.
Steuer und Bilanz
Wie sich Praxis-Leasing steuerlich auswirkt.
Leasing wirkt anders auf Bilanz und Steuer als Kauf. Die wichtigsten Punkte für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber im Überblick.
Leasingrate als Betriebsausgabe
Die monatliche Rate mindert in der Regel den Gewinn in voller Höhe, sofern der Vertrag steuerlich als Operating-Leasing einzuordnen ist.
Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen
Vorsteuer aus der Leasingrate ist erstattungsfähig, soweit Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Bei rein heilberuflicher Tätigkeit greift in der Regel die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG, dann ist Vorsteuerabzug nicht möglich. Mischpraxen mit IGeL- und Privatleistungen sollten den Anteil mit dem Steuerberater klären.
Keine Aktivierung in der Bilanz
Die Geräte stehen nicht im Anlagevermögen. Das schont Eigenkapitalquote und Bilanzkennzahlen, was bei Bonitätsbewertungen und Praxis-Übernahmen relevant ist.
Keine lange AfA-Bindung
Statt acht bis vierzehn Jahre AfA für eine Behandlungseinheit verteilt sich die Leasingrate über die vereinbarte Vertragslaufzeit, häufig 36 bis 72 Monate.
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage; die Bewertung im Einzelfall sollte mit dem Steuerberater erfolgen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Selbstständige Heilberufler finden ergänzende Hinweise unter Gewerbeleasing für Selbstständige und Leasing für Freiberufler.
So funktioniert es
In 3 Schritten zum gewerblichen Praxis-Leasing.
Anfrage stellen
Beschreiben Sie das Gerät (Hersteller, Modell, Anschaffungswert) oder schicken Sie ein Depot-Angebot. Plus eine kurze Angabe zur Praxis: Fachrichtung, Gründungsstand, Patientenstamm.
Angebot erhalten
Wir prüfen die Anfrage und senden ein transparentes Leasing- oder Mietkaufangebot mit fester Rate, Laufzeit und Restwert. Bei Existenzgründern arbeiten wir mit Investitions- und Wirtschaftlichkeitsplanung.
Gerät übernehmen
Nach Vertragsabschluss zahlen wir das Depot oder den Hersteller aus, das Gerät wird direkt geliefert und installiert. Sie nehmen die Ausstattung in Betrieb.
Leasingbereiche
Was wir finanzieren.
Praxis-Realität
Warum Leasing zur Liquiditätslage einer Praxis passt.
Eine Praxis lebt von Quartalsabrechnung. GKV-Honorare kommen verzögert, Privatabrechnung läuft je nach PVS unterschiedlich, IGeL-Leistungen schwanken. Wer in dieses Bild eine 80.000-Euro-Investition für eine Behandlungseinheit setzt, schiebt die Belastung auf einen Stichtag, der mit der nächsten KV-Auszahlung schlecht zusammenpasst. Leasing löst genau diese Asymmetrie auf: feste Monatsrate gegen laufende Honorare, planbar bis ins fünfte Jahr.
Bei Praxisgründung ist der Effekt noch deutlicher. Die KfW-Linie deckt selten die volle Erstausstattung. Wer Behandlungseinheit, Sterilisation, IT und Mobiliar parallel kauft, brennt den Kreditrahmen ab, der für die Anlaufphase gebraucht wird. Leasing zieht die Hardware aus der Bank-Linie heraus, der Kreditrahmen bleibt für Betriebsmittel und das erste Honorarausfall-Quartal reserviert.
Die Geräte selbst müssen MDR-konform sein, also der EU-Medizinprodukte-Verordnung entsprechen, und eine CE-Kennzeichnung tragen. Diese Voraussetzung trifft auf alle Markenhersteller zu, mit denen wir regelmäßig finanzieren. Bei refurbished oder gebrauchter Medizintechnik prüfen wir Marktwert und Restwertfähigkeit individuell, das ist möglich, aber nicht der Regelfall.
Mietkauf als Alternative.
Sie wollen Behandlungseinheit oder DVT am Laufzeitende sicher übernehmen? Beim Mietkauf geht das Eigentum nach der letzten Rate auf die Praxis über. Wir beraten, welche Variante zu Bilanz, Steuer und Nutzungsdauer passt.
Mehr zum Praxis-MietkaufPraxisausstattung leasen: auf den Punkt.
KR Leasing finanziert Medizintechnik und Praxisausstattung für Zahnärzte, Allgemeinmediziner, Fachärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Herstellerneutral, mit Laufzeiten von 36 bis 72 Monaten und steuerlichen Vorteilen. Sie wählen das Gerät beim Depot oder Hersteller, wir machen den Vertrag.
FAQ
Häufige Fragen.
Leasingfähig sind alle wirtschaftlich nutzbaren Praxis- und Medizintechnik-Objekte: Dental-Behandlungseinheiten, DVT/3D-Röntgen, intraorale Röntgensysteme, Ultraschall, EKG, Spirometer, Untersuchungsliegen, Therapiegeräte, Autoklaven, Sterilisation, Praxis-IT mit Server und Workstations, medizinisch zertifizierte Befundungs-Monitore, Empfangs- und Wartebereichs-Mobiliar. Voraussetzung: MDR-Konformität und CE-Kennzeichnung.
Indikative Werte für Restwertleasing über 60 Monate: Untersuchungs-Set Allgemeinmedizin 8.000 Euro Anschaffungswert ab ca. 159 Euro netto, Ultraschallgerät 25.000 Euro ab ca. 489 Euro netto, Dental-Behandlungseinheit Mittelklasse 45.000 Euro ab ca. 869 Euro netto, DVT-Gerät 90.000 Euro ab ca. 1.479 Euro netto über 72 Monate. Die Rate hängt von Restwert, Bonität, Hersteller und Laufzeit ab. Indikative Werte, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ja. Praxis-Existenzgründung ist einer der Hauptanwendungsfälle. Wir arbeiten mit Investitions- und Wirtschaftlichkeitsplanung, der Approbationsurkunde und der KV-Zulassung beziehungsweise dem Heilpraktiker-Schein. Bei Praxisübernahme reicht in der Regel der bestehende Patientenstamm als Bonitätsanker, bei Neugründung sehen wir auch die Vorerfahrung als angestellter Arzt oder Therapeut.
Zwischen 36 und 72 Monaten, abhängig vom Gerät. Praxis-IT typisch 36 bis 48 Monate, Ultraschall und EKG 48 bis 60 Monate, Behandlungseinheiten und DVT 60 bis 72 Monate. Längere Laufzeiten senken die Monatsrate, kürzere erhöhen die Flexibilität bei Generationenwechseln.
Beim Restwertleasing wird ein vereinbarter Restwert kalkuliert: Sie übernehmen das Gerät zum Restwert oder geben es zurück. Bei Behandlungseinheiten und DVT übernehmen die meisten Praxen am Ende, weil die Geräte technisch noch lange nutzbar sind. Beim Mietkauf geht das Eigentum nach der letzten Rate automatisch auf die Praxis über. Welche Variante passt, hängt von Bilanz- und Steuerstrategie ab.
In der Regel ja. Die monatliche Leasingrate mindert als Betriebsausgabe den Gewinn, sofern der Vertrag steuerlich als Operating-Leasing einzuordnen ist. Bei rein heilberuflicher Tätigkeit ohne Umsatzsteuerpflicht ist Vorsteuerabzug nicht möglich, die Rate bleibt aber Betriebsausgabe. Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage; die Bewertung im Einzelfall sollte mit dem Steuerberater erfolgen.
Herstellerneutral. Im Dental-Bereich KaVo, Sirona/Dentsply, Planmeca, Ritter, Anthos, Castellini, Heka. In der Allgemeinmedizin Lojer, Stiegelmeyer, Schiller, GE, Riester. In der Bildgebung GE Vivid, Philips, Mindray, Sirona, Carestream, Vatech. Sterilisation Melag und Euronda. Solange das Gerät MDR-konform ist und einen Marktwert hat, finanzieren wir es.
Ja. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können Behandlungsliegen, Kleingeräte, Therapietechnik und Praxis-IT regulär leasen. Der gewerbliche Rahmen ist gegeben, die Rate ist Betriebsausgabe. Bei Existenzgründung reicht der Heilpraktiker-Schein zusammen mit einer schlüssigen Investitionsplanung.
Reine Software-Lizenzen sind in der Regel kein klassisches Leasing-Objekt, weil sie kein dauerhaft wiederveräußerbares Wirtschaftsgut sind. Im Bündel mit Hardware, also Server, Workstations und Befundungs-Monitoren, kann ein Software-Anteil aber Teil der Finanzierung werden. Reine SaaS-Verträge laufen nicht über Leasing.
Für die Erstausstattung bündeln wir Behandlungseinheit, Sterilisation, Diagnostik, Praxis-IT und Mobiliar in einem Leasingvertrag oder einem Rahmen mit Einzelabrufen. Sinnvoll, wenn Sie 80.000 bis 250.000 Euro Investitionsvolumen haben und die Verwaltung bei einem Vertrag halten wollen. Geräte und Mobiliar können dabei unterschiedliche Laufzeiten haben.
Approbation oder Heilpraktiker-Schein, Gewerbe- oder Praxisanmeldung, Steuernummer, eine Bonität passend zum Volumen. Bei etablierten Praxen die letzten BWA oder den Jahresabschluss. Bei Praxisgründung Investitions- und Wirtschaftlichkeitsplanung sowie KV-Zulassung beziehungsweise Praxisübernahmevertrag.
KR Leasing finanziert das Gerät, Wartung und Service laufen über die Verträge mit Hersteller oder Depot. Bei Behandlungseinheiten und Sterilisation lohnt sich häufig ein Wartungsvertrag, der die regelmäßigen Prüfungen nach Medizinproduktebetreiberverordnung abdeckt. Diese Wartungskosten lassen sich teilweise mit in das Leasing einrechnen.
Ja. OP-Tische, Inhalationsnarkose-Anlagen, tiermedizinische Diagnostik, Käfig- und Boxensysteme, Röntgen für Klein- und Großtierpraxen sind regulär leasingfähig. Der gewerbliche Rahmen ist gegeben wie bei der Humanmedizin, Geräte sind in der Regel CE-gekennzeichnet.
Sie haben zwei Optionen: Übernahme des Geräts zum vereinbarten Restwert oder Rückgabe. Bei Behandlungseinheiten und DVT entscheiden sich die meisten Praxen für die Übernahme, weil die Geräte technisch noch lange nutzbar sind. Bei Praxis-IT ist die Rückgabe und der Wechsel auf eine neue Generation häufiger. Den Leasingnehmer trifft beim Restwertleasing das Restwertrisiko.
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