Praxisausstattung Mietkauf
Medizintechnik planbar finanzieren, Eigentum am Ende.
Eine moderne Behandlungseinheit kostet zwischen 35.000 und 90.000 Euro, ein DVT liegt bei 80.000 bis 140.000 Euro, eine vollausgestattete Zahnarztpraxis schnell jenseits der 250.000 Euro. Wer das aus der Praxiskasse stemmt, sperrt Liquidität, die im Betrieb fehlt. Wer es klassisch finanziert, kommt bei jungen Praxen oft an Beleihungsgrenzen.
Mietkauf bei KR Leasing funktioniert anders: KR Leasing kauft die ausgewählte Ausstattung beim Hersteller oder Depot und überlässt sie Ihrer Praxis zur sofortigen Nutzung. Sie zahlen planbare Monatsraten über 24 bis 84 Monate, aktivieren das Gerät sofort in der Bilanz und werden mit der letzten Rate vollständiger Eigentümer.
Für Praxen, die ihre Ausstattung 10 bis 15 Jahre einsetzen, ist Mietkauf wirtschaftlich oft die klarere Lösung als Leasing. Die Praxis baut Anlagevermögen auf, was bei späterer Praxisbewertung oder Übergabe relevant wird, und die Ausstattung läuft am Ende der Mietkauf-Laufzeit oft noch viele Jahre weiter, jetzt schuldenfrei.
Bilanzierung ab Tag 1
Geräte erscheinen sofort als Anlagevermögen in der Praxisbilanz. Abschreibung nach AfA-Tabelle, klar nachvollziehbar.
Liquidität schonen
Kein sechsstelliger Kaufpreis auf einen Schlag. Monatliche Rate statt Kapitalabfluss, Spielraum für Personal und Praxisbetrieb bleibt.
Vorsteuer einmalig
Die volle Umsatzsteuer machen Sie bei Geräteübergabe einmalig als Vorsteuer geltend, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder optiert haben.
Übernahmepreis steht fest
Der Preis für die Übernahme am Laufzeitende ist von Anfang an im Vertrag fixiert. Keine Marktwertdiskussion, keine offenen Restwerte.
AfA und Zinsabzug
Zinsen der Mietkaufrate setzen Sie als Betriebsausgabe ab, das Gerät schreiben Sie nach AfA-Tabelle ab. Nutzungsdauer je nach Gerätetyp.
§ 7g nutzbar
Bei Mietkauf greift der Investitionsabzugsbetrag und die 20-%-Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Bei klassischem Leasing typischerweise nicht.
Geräteklassen
Was sich für die Praxis per Mietkauf finanzieren lässt.
Mietkauf-fähig ist alles, was einen Marktwert hat und sich gewerblich nutzen lässt. Die typischen Geräteklassen aus dem Praxisalltag im Überblick.
Behandlungseinheiten und Stühle
Dental-Behandlungseinheiten von KaVo, Sirona (Dentsply), Planmeca, Ritter, Ultradent. HNO-Einheiten, gynäkologische Stühle, dermatologische Behandlungsplätze.
Diagnostik und Bildgebung
Ultraschall (GE, Philips, Mindray, Esaote), Röntgen und DVT (Sirona, Carestream, Planmeca, Vatech), MRT- und CT-Geräte für Radiologie, Mammographie, Endoskopie-Türme.
Praxis-IT und Software-Hardware
Praxisverwaltungs-Server für tomedo, x.concept, ALBIS, evident, Z1 oder DAMPSOFT. Workstations, Tablets für die Anamnese, Praxis-WLAN, Telematikinfrastruktur (TI).
Sterilisation und Hygiene
Autoklaven von Melag, Euronda, Tuttnauer, W&H. Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG), Siegelgeräte, Ultraschallreiniger, Wasseraufbereitung.
Allgemeinmedizin und Hausarztpraxis
EKG-Systeme (Schiller, Custo med), Spirometrie, Langzeitblutdruck, Otoskope und Diagnostikleuchten (Riester, Heine), Untersuchungsliegen (Lojer, Carina).
Tierarztpraxis und Tierklinik
Tierarzt-Behandlungstische, OP-Tische für Klein- und Großtiere, Tier-Ultraschall (Mindray Vet, Esaote MyLabVet), Tier-Röntgen, Anästhesiegeräte, Stationärbereich.
Physiotherapie und Reha
Therapieliegen (Lojer, Hyland), Stoßwellen- und Lasergeräte, Elektrotherapie, Trainingsgeräte, MTT-Ausstattung, Bewegungsbäder.
Vergleich
Mietkauf oder Leasing für die Praxisausstattung?
Mietkauf und Leasing unterscheiden sich bei Eigentum, Bilanzierung und steuerlicher Behandlung deutlich. Wer eine Behandlungseinheit oder ein DVT 10 bis 15 Jahre einsetzt, fährt mit Mietkauf wirtschaftlich oft besser.
Leasing
- Gerät bleibt Eigentum des Leasinggebers, keine Bilanzaktivierung
- Leasingrate als Betriebsausgabe absetzbar
- § 7g Sonderabschreibung greift typischerweise nicht
- Sinnvoll, wenn ein Technologiewechsel innerhalb der Laufzeit geplant ist
- Restwert vertraglich fixiert, Übernahme oder Rückgabe am Ende
Mietkauf
- Wirtschaftliches Eigentum ab Übernahme, Bilanzierung sofort
- Zinsen absetzbar, AfA über die übliche Nutzungsdauer
- Investitionsabzugsbetrag und 20-%-Sonderabschreibung nach § 7g nutzbar
- Übernahmepreis steht von Anfang an im Vertrag fest
- Anlagevermögen wirkt sich auf Praxisbewertung und Übergabe positiv aus
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage; die Bewertung im Einzelfall sollte mit dem Steuerberater erfolgen.
Ablauf
In vier Schritten zur finanzierten Praxisausstattung.
Gerät auswählen
Sie wählen Behandlungseinheit, DVT, Praxis-IT oder andere Ausstattung beim Hersteller oder Dental-Depot Ihrer Wahl. KaVo, Sirona, Planmeca, GE, Philips, Melag, Schiller — alle gängigen Hersteller sind finanzierbar.
Anfrage mit Angebot
Schicken Sie uns das Händlerangebot oder die Proforma-Rechnung. KR Leasing prüft und kalkuliert ein individuelles Mietkaufangebot mit Laufzeit, Monatsrate und Übernahmepreis.
Vertragsschluss
Nach Ihrer Freigabe schließen wir den Mietkaufvertrag. KR Leasing erwirbt das Gerät beim Lieferanten und überlässt es Ihrer Praxis zur sofortigen Nutzung.
Lieferung und Übernahme
Das Gerät wird in die Praxis geliefert und installiert. Sie starten den Betrieb, zahlen monatlich und sind am Laufzeitende vollständiger Eigentümer.
Steuern & Bilanz
Steuerliche Behandlung des Praxisausstattung Mietkaufs.
Praxisausstattung im Mietkauf wird sofort als Anlagevermögen aktiviert und nach den AfA-Tabellen abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt je nach Gerätetyp unterschiedlich: Praxis-IT 3 bis 5 Jahre, Sterilisationsgeräte und Diagnostik 5 bis 8 Jahre, Behandlungseinheiten oft 8 bis 10 Jahre, Großgeräte wie DVT, MRT oder CT bis zu 13 Jahre. Die monatliche Rate teilt sich in Tilgung und Zins. Den Zinsanteil setzen Sie als Betriebsausgabe ab.
Ein zentraler Vorteil des Mietkaufs gegenüber Leasing: Sie können den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG nutzen. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich in einem Wirtschaftsjahr vor der Investition gewinnmindernd abziehen. Im Anschaffungsjahr greift zusätzlich die 20-%-Sonderabschreibung. Bei klassischem Leasing geht das in der Regel nicht, weil das Gerät dort nicht im eigenen Anlagevermögen aktiviert wird.
Die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis machen Sie einmalig bei Geräteübergabe als Vorsteuer geltend, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben. Heilberufler erbringen einen Großteil ihrer Leistungen umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG. Hier ist der Vorsteuerabzug eingeschränkt, was bei der Wahl zwischen Mietkauf und Leasing in die Kalkulation einfließen sollte. Eine Detailbetrachtung gehört in jedem Fall zum Steuerberater.
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage; die Bewertung im Einzelfall sollte mit dem Steuerberater erfolgen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Verwandte Themen
Praxisausstattung statt Mietkauf lieber leasen? Praxisausstattung Leasing. Praxis-IT mit Workstations, Servern und Telematik: IT- und Büroausstattung. Für Maschinen und Produktionsanlagen: Maschinen Mietkauf. Für Praxis- und Dienstwagen: Fahrzeug-Mietkauf. Speziell für Heilberufler und Selbstständige: Leasing für Freiberufler.
FAQ
Häufige Fragen.
Mietkauf ist eine Finanzierungsform, bei der KR Leasing das ausgewählte Praxisgerät beim Hersteller oder Depot kauft und Ihrer Praxis zur sofortigen Nutzung überlässt. Sie zahlen monatliche Raten über eine fest vereinbarte Laufzeit und werden mit der letzten Rate juristischer Eigentümer. Wirtschaftlich ist das Gerät ab Tag 1 Ihres Anlagevermögen, läuft also sofort in der Bilanz und wird nach AfA abgeschrieben.
Behandlungseinheiten (KaVo, Sirona, Planmeca, Ritter), Diagnostik und Bildgebung (Ultraschall von GE und Philips, Röntgen und DVT von Sirona, Carestream, Planmeca, Vatech), Praxis-IT und Server für tomedo, x.concept, ALBIS, evident oder Z1, Sterilisationsgeräte (Melag, Euronda, W&H), Allgemeinmedizin-Geräte (Schiller EKG, Riester, Lojer Liegen), Tierarzt-Setups, Physio- und Reha-Ausstattung. Die Bandbreite ist groß. Wenn Sie ein konkretes Gerät im Auge haben, fragen Sie uns einfach an.
Wer die Einheit 10 bis 15 Jahre einsetzt, ist mit Mietkauf in der Regel wirtschaftlich besser dran. Die Einheit landet sofort im Anlagevermögen, der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g lässt sich nutzen, am Laufzeitende gehört das Gerät der Praxis und läuft schuldenfrei weiter. Leasing eignet sich eher, wenn ein bewusster Technologiewechsel innerhalb der Laufzeit geplant ist oder die Bilanzaktivierung explizit nicht gewünscht wird.
Das Gerät wird als Anlagevermögen aktiviert und nach AfA-Tabelle abgeschrieben. Praxis-IT 3 bis 5 Jahre, Sterilisations- und Diagnostikgeräte 5 bis 8 Jahre, Behandlungseinheiten oft 8 bis 10 Jahre, Großgeräte wie DVT bis zu 13 Jahre. Den Zinsanteil der Mietkaufrate setzen Sie als Betriebsausgabe ab. Vorsteuer ziehen Sie einmalig bei Übergabe, sofern umsatzsteuerpflichtig. Indikative Werte, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ja, bei Mietkauf ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG grundsätzlich nutzbar, weil das Gerät wirtschaftlich Ihrem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab gewinnmindernd abgezogen werden. Im Anschaffungsjahr kommen 20 Prozent Sonderabschreibung dazu. Bei klassischem Leasing greift § 7g typischerweise nicht. Die Anwendbarkeit im Einzelfall sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.
Üblich sind 24 bis 84 Monate. Die Laufzeit orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geräts und am Cashflow der Praxis. Für Praxis-IT eher 36 bis 48 Monate, für Behandlungseinheiten und Diagnostikgeräte eher 60 bis 84 Monate. KR Leasing kalkuliert individuell, ohne starre Standardpakete.
Ja. Gebrauchte Behandlungseinheiten oder Diagnostikgeräte mit nachvollziehbarer Wartungs- und Servicehistorie sind über Mietkauf finanzierbar, sofern Zustand und Marktwert die Finanzierung tragen. Ein Händlerangebot oder ein Wertgutachten beschleunigt die Bewertung.
Für die Erstanfrage reicht ein kurzes Gespräch oder das Online-Formular. Für die Kalkulation benötigen wir das Händler- oder Depot-Angebot, die letzten BWA oder den Jahresabschluss der Praxis und Bonitätsunterlagen. Bei Praxisneugründungen sprechen Sie uns direkt an, wir prüfen den Einzelfall.
Juristisch ist KR Leasing während der Mietkauf-Laufzeit Eigentümer des Geräts. Wirtschaftlich gilt das Gerät ab Vertragsbeginn als Anlagevermögen Ihrer Praxis und steht in Ihrer Bilanz. Mit der letzten Rate geht das juristische Eigentum vollständig auf Sie über.
Mietkaufanfrage
Gerät ausgewählt, jetzt Angebot anfordern.
Sie haben ein Angebot von Hersteller oder Depot? Schicken Sie es uns oder rufen Sie an. KR Leasing kalkuliert Ihr Mietkaufangebot für die Praxisausstattung, in der Regel innerhalb eines Werktags.
