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Jetzt umsteigen auf Ihr leistungsstarkes E-Bike! Es ist kosteneffizient, gesund und vor allem eines: Die Zukunft! Mit unseren attraktiven Leasingangeboten haben wir immer die passende Option für Ihre Bedürfnisse. Ein elektrisches Fahrrad kann Ihren Dienstwagen zu 100% ersetzen und ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber interessant.
Während andere sich 1 Stunde mit der Parkplatzsuche beschäftigen, sitzen Sie schon im Büro und trinken Ihren ersten Kaffee. Warum? Weil Sie mit dem E-Bike immer einen Platz finden und so mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben haben.
Sie wissen bestimmt, dass man Dienstfahrzeuge versteuern muss. Ihr E-Bike Leasing müssen Sie eventuell gar nicht versteuern! Denn seit Beginn des Jahres 2019 gilt beim E-Bike leasen in bestimmten Fällen die 0% Regel und maximal die 0,5 % Regelung.
Der geldwerte Vorteil muss nur noch mit 0,25 % oder sogar nur 0 %, bezogen auf den Brutto-Listenpreis steuerlich angerechnet werden. Diese neue Bestimmung sorgt für eine erhebliche Ersparnis.
Die 0,25 % werden auf das Bruttoeinkommen angerechnet, sodass sich Ihr zu versteuerndes Gehalt ebenfalls reduziert. Dies zeigt sich in geringeren Steuerzahlungen, was nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Freiberufler und Selbstständige gilt.

Wenn Sie ein E-Bike selbst kaufen, haben sie erstmal deutlich höhere Kosten als beim Leasing. So ergibt sich dabei eine Ersparnis von rund 40 Prozent im Vergleich zum direkten Kauf. Hinzu kommt für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige noch der steuerliche Vorteil, wodurch Sie bis zu 200€ sparen können. Zieht man nun die Gesamtlaufzeit des Vertrags in Betracht, bedeutet dies eine sehr große Einsparung im Vergleich zu einem normalen Neukauf.
Meist bieten die Fachhändler und Leasing-Partner ein Rundum-Sorglos-Schutz-Paket an, in dem bereits eine Diebstahlversicherung enthalten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, eine solche abzuschließen. Sonst müssten Sie im Falle eines Verlusts Ihres Dienstfahrrades selber für den Schaden aufkommen.
Ja, das kann jeder. Dafür muss lediglich ein Leasing-Vertrag mit einem Leasing-Unternehmen geschlossen werden. Im Gegensatz zum Dienstwagen müssen beim E-Bike Leasing keine Voraussetzungen wie minimale Abnahmemenge erfüllt werden. So können auch kleinere Firmen E-Bike Leasing anbieten. Am besten ist es, in diesem Bereich das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gezielt nach den Möglichkeiten für Ihr persönliches Dienstrad zu fragen.
Ja, Sie dürfen Ihr E-Bike dienstlich und privat nutzen. Als Selbstständige müssen Sie für Ihren steuerlichen Vorteil allerdings nachweisen können, dass das E-Bike nicht ausschließlich privat genutzt wurde.
Ja, allerdings immer abhängig davon, um welche Art von Zubehör es sich handelt. So besteht beim Dienstfahrrad Leasing die Möglichkeit, nachträglich angebaute Gepäckträger, weitere Schutzvorrichtungen (ein Sicherheitsschloss beispielsweise) oder zusätzliche Schutzbleche mit zu leasen. Anders sieht der Fall dagegen bei Fahrradhelmen oder Anhängern aus, die in Kombination mit dem E-Bike genutzt werden. Diese sind vom Leasingvertrag ausgenommen.

KR Leasing GmbH
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