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Leasing Lexikon A, B, C, D und E

Abnahmebestätigung
Bei der Übergabe der Wirtschaftsgüter wird von dem Leasingnehmer eine Abnahmebestätigung unterzeichnet. Der Leasingnehmer bestätigt damit die Betriebsfähigkeit und die Vollständigkeit des Objektes. Erst jetzt beginnt die vereinbarte Leasingvertragslaufzeit und die Zahlung der monatlichen Raten.

Afa
Die Absetzung für Abschreibung (Afa) ist der steuerrechtliche Begriff für die Abnutzung eines Wirtschaftsgüters. Die Afa richtet sich nach den Herstellungs- und Anschaffungskosten von Gütern, sowohl beweglichen wie auch unbeweglichen, und ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Afa-Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen aufgelistet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage des Leasingvertrages. In ihr sind alle Rechten und Pflichten der Leasingpartner aufgelistet.

Amortisation
Bei einem Leasingvertrag bedeutet Amortisation, dass der Leasingnehmer alle Kosten von der Herstellung über die Anschaffung bis zu den Nebenkosten, zu tragen hat. Bei PKW-Leasings ist dies meist nicht der Fall und es bleibt ein Restbetrag übrig, das nennt man Teilamortisation.

Andienungsrecht
Wenn ein Andienungsrecht im Leasingvertrag verankert ist, trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Er ist nach dem Ablauf der Leasingzeit dazu verpflichtet das Leasingobjekt von dem Leasingnehmer zu kaufen.

Anschaffungskosten
Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um den Kaufpreis des Wirtschaftsobjektes, nach dem die monatlichen Raten berechnet werden.

Anschlussvertrag
Ein Anschlussvertrag wird abgeschlossen, wenn der Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingzeit ein neues Objekt vom Leasinggeber leasen möchte.

Anzahlung
Die Anzahlung ist eine Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrages. Sie erfolgt meist bei Privatleasings und verringert die monatlichen Leasingrate.

Barwert
Bei dem Barwert handelt es sich um den ermittelten, abgezinsten Wert der zukünftigen Zahlungen. Dieser beinhaltet nicht nur die Summe aller zu tätigenden Leasingraten, sondern auch den Restwert des Objektes samt der berechneten Abzinsung.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gibt an, wie lange ein Wirtschaftgüter, unabhängig von den gesetzlichen Richtlinien, genutzt wird. Meist richtet sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach den amtlichen Afa-Tabellen

Bilanzneutralität
Der Vorteil eines gewerblichen Leasings ist die Bilanzneutralität, da hier die Leasingraten nicht bilanziert werden, sondern nur in die Gewinn/Verlust- Rechnung mit einfließen.

Bonitätsprüfung
Bei einer Bonitätsprüfung wird die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers geprüft, um zu sehen, dass die Zahlungsfähigkeit über die Dauer des Leasingvertrags gewährleistet werden kann und der Leasingnehmer sich nicht unnötig verschulden muss.

Direktes Leasing
Beim direkten Leasing handelt es sich um ein Mittel den Absatz der eigenen Marke zu fördern. Ein Beispiel dafür sind die herstellerabhängigen Leasinggesellschaften der meisten Automobilhersteller.

Endkunden-Leasing
Bei dieser Leasingart ist der Leasingnehmer eine natürliche Person.